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SCHULORDNUNG

Präambel

Die Franz-Böhm-Schule ist ein Ort, an dem sich viele Menschen begegnen, miteinander arbeiten und lernen. Um ein möglichst erfreuliches, reibungsloses und konfliktarmes Zusammenleben zu fördern, ist die Einhaltung bestimmter Umgangsformen und Regeln notwendig.

Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit anderer eingeschränkt wird. Das verlangt auch in der Schule gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme.

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geändert und beschlossen von der Gesamtkonferenz am 23. November 2015

1. Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen
Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen können sich die Schülerinnen und Schüler in der Regel auf dem Schulhof, vor den Unterrichtsräumen und in der Cafeteria aufhalten.
Während der Pausen dürfen sich Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen nur aufhalten, wenn eine besondere schriftliche Abmachung zwischen der Klasse und der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer besteht.
Fachräume müssen in den Pausen abgeschlossen werden.Der Parkplatz für die Lehrkräfte ist kein Aufenthaltsbereich.

 

2. Aufenthalt von schulfremden Personen
Gäste melden sich im Sekretariat oder bei der zuständigen Lehrkraft an.
Alle Lehrkräfte und der Schulhausverwalter sind berechtigt, in begründeten Situationen die Aufenthaltsberechtigung von Personen auf dem Schulgelände zu überprüfen und diese Personen gegebenenfalls aufzufordern das Schulgelände zu verlassen.

 

3. Rauchen
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist verboten. Dies gilt auch für den Lehrerparkplatzbereich.

 

4. Alkohol und andere Drogen
Handel und Konsum von Drogen sind verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Der Konsum von alkoholischen Getränken während des Unterrichts und in den Pausen ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

5. Essen
Das Essen während des Unterrichts ist untersagt; es sei denn, die verantwortliche Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich.

Treppenhaus, Schulordnung, Franz Böhm Schule, BERUFLICHE SCHULE WIRTSCHAFT & VERWALTUNG Berufsschule Berufsfachschule
Schulordung, Treppenhaus, Franz Böhm Schule, BERUFLICHE SCHULE WIRTSCHAFT & VERWALTUNG Berufsschule Berufsfachschule

6. Sauberkeit
Abfälle gehören in die bereit gestellten Behälter. Jede Klasse trägt zusammen mit ihrer Lehrkraft die Verantwortung für die Sauberhaltung ihres Unterrichtsraums und entsorgt bei Verlassen unaufgefordert ihren Müll.
Am Ende des Unterrichtstages werden grundsätzlich die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen. Das Ausspucken auf dem Schulhof und im Schulgebäude ist unhygienisch und deshalb nicht erlaubt. Die Toiletten sind sauber und ordentlich zu halten.

 

7. Ökologie
Es ist darauf zu achten, dass die Heizkörpertemperaturen nicht zu hoch eingestellt werden und unnötige Raumbeleuchtung ausgeschaltet wird.

 

8. Gewalt und gefährliche Gegenstände
Wer körperliche oder verbale Gewalt (wie z.B. Diskriminierungen, Mobbing, Drohungen oder Erpressungen) gegen andere ausübt, muss mit pädagogischen, disziplinarischen oder gegebenenfalls strafrechtlichen Maßnahmen rechnen.
Gefährliche Gegenstände, wie Schlagringe, Messer und andere Waffen, aber auch Laserpointer, dürfen nicht mitgebracht werden und sind bei Missachtung einzuziehen und haben die oben genannten Maßnahmen zur Folge.

 

9. Unfälle
Bei Unfällen ist sofort eine Lehrkraft, das Sekretariat oder die Schulleitung zu verständigen. Die Sekretärinnen sind in Erster Hilfe ausgebildet.
Alle Personen sind aufgefordert durch ihr Verhalten aktiv zur Vermeidung von Unfällen beizutragen.

 

10. Mobiltelefone, Ton- und Bildaufnahmen
Mobiltelefone müssen grundsätzlich im Unterricht ausgeschaltet sein. Bei Zuwiderhandlungen und während Klassenarbeiten und Prüfungen kann die Abgabe der Mobiltelefone verlangt werden.
Ton- und Bildaufnahmen und deren Verbreitung sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Schulleitung untersagt.

 

11. Haftung bei Schäden
Das Eigentum der Schule, wie Einrichtungsgegenstände, Arbeitsmittel und Bücher, ist pfleglich zu behandeln.
Wer grob fahrlässig oder mutwillig Sachwerte zerstört oder beschädigt, hat diese zu reparieren oder die Kosten für Reparaturen bzw. Neuanschaffung zu übernehmen.
Für Schäden an privatem Eigentum oder abhanden gekommene Wertgegenstände kann die Franz-Böhm-Schule nicht haften. Diebstähle sollen umgehend im Sekretariat und der Polizei gemeldet werden.

12. Fundsachen
Fundsachen sind beim Schulhausverwalter oder im Sekretariat abzugeben.

 

13. Verkauf und Werbung
Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen sowie jede Art von Werbung sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Ausnahmen sind mit der Schulleitung zu regeln.

 

14. Befahren des Schulhofs und Parkordnung
Der Schulhof steht nicht als Parkraum zur Verfügung. Er darf in der Regel von Fahrzeugen nur zum Be- und Entladen schwerer bzw. sperriger Gegenstände genutzt werden.
Auf dem Parkplatz für Lehrkräfte und Verwaltungspersonal dürfen von Schülerinnen und Schülern keine Fahrzeuge abgestellt werden.

 

15. Verlassen des Schulgeländes
Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen in Freistunden und Pausen das Schulgelände selbstständig verlassen. Ungeachtet dieser generellen Regelung, kann einzelnen Schülerinnen und Schülern dieses Recht entzogen werden.

 

16. Verhalten bei Alarm
Bei Ertönen der Alarmglocke sind grundsätzlich die Fenster im Klassenraum zu schließen. Es ist Ruhe zu bewahren. Der Klassenraum ist mit der jeweiligen Lehrkraft zu verlassen. Verletzten und Behinderten ist zu helfen. Die Klassentür wird zugemacht, aber nicht verschlossen.
Näheres ist im Flucht- und Alarmplan geregelt.

 

17. Regelungen der Abteilungen und Fachbereiche
In Abstimmung mit der Gesamtkonferenz bleibt den Abteilungen und Fachbereichen  überlassen weitere für sie erforderliche Regelungen zu treffen.

 

18. Dependancen   
Abweichend von dieser Schulordnung können an Dependancen gesonderte Regelungen gelten.

 

19. Verstoß gegen die Schulordnung
Personen, die gegen die Schulordnung verstoßen, müssen auf Verlangen ihre Personalien, ihre Klassenbezeichnung und den Namen der Klassenlehrerin bzw. des Klassenlehrers angeben. Die Verweigerung dieser Angaben kann zum Verweis vom Schulgelände führen.
Bei notwendig werdenden pädagogischen Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen findet das Hessische Schulgesetz Anwendung.

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